Bibliographische Angaben
Titel | Adreßbuch der Stadt Harburg für 1904 |
Berichtsjahr | 1904 |
Ort | Harburg |
Verlag | Lühmann |
Signatur | FX295:1904:Harburg |
Abschnitt | Download als PDF |
Titel | 24. Tarif, nach welchem die Abgabe für das Öffnen der Drehbrücke über den westlichen Bahnhofskanal bis auf weiteres zu erheben ist. |
Hierarchie | Adreßbuch der Stadt Harburg für 1904 Behörden u.a. Körp., amtl. Information: XI. Zusammenstellung von Bestimmungen und Vorschriften von lokalem und allgemeinem Interesse. Abschnitt: 24. Tarif, nach welchem die Abgabe für das Öffnen der Drehbrücke über den westlichen Bahnhofskanal bis auf weiteres zu erheben ist. |
Seite | II/44 - II/45 |
Abschnitt | Download als PDF |
Titel | 25. Tarif, nach welchem die Abgabe für das Öffnen der Drehbrücke über den Kaufhauskanal zu Harburg (die sogen. Todtenbrücke) bis auf weiteres zu erheben ist. |
Hierarchie | Adreßbuch der Stadt Harburg für 1904 Behörden u.a. Körp., amtl. Information: XI. Zusammenstellung von Bestimmungen und Vorschriften von lokalem und allgemeinem Interesse. Abschnitt: 25. Tarif, nach welchem die Abgabe für das Öffnen der Drehbrücke über den Kaufhauskanal zu Harburg (die sogen. Todtenbrücke) bis auf weiteres zu erheben ist. |
Seite | II/45 |
Abschnitt | Download als PDF |
Titel | 26. Tarif, nach welchem die Abgabe für die Benutzung der an den Kanalplätzen zu Harburg befindlichen Krähne bis auf weiteres zu erheben ist. |
Hierarchie | Adreßbuch der Stadt Harburg für 1904 Behörden u.a. Körp., amtl. Information: XI. Zusammenstellung von Bestimmungen und Vorschriften von lokalem und allgemeinem Interesse. Abschnitt: 26. Tarif, nach welchem die Abgabe für die Benutzung der an den Kanalplätzen zu Harburg befindlichen Krähne bis auf weiteres zu erheben ist. |
Seite | II/45 |
Abschnitt | Download als PDF |
Titel | 27. Polizei-Verordnung, betr. die Benutzung des II. Kanalplatzes. |
Hierarchie | Adreßbuch der Stadt Harburg für 1904 Behörden u.a. Körp., amtl. Information: XI. Zusammenstellung von Bestimmungen und Vorschriften von lokalem und allgemeinem Interesse. Abschnitt: 27. Polizei-Verordnung, betr. die Benutzung des II. Kanalplatzes. |
Seite | II/45 - II/46 |
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