Bibliographische Angaben

Titel Adreßbuch der Stadt Harburg für 1904
Berichtsjahr 1904
Ort Harburg
Verlag Lühmann
Signatur FX295:1904:Harburg

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Titel 24. Tarif, nach welchem die Abgabe für das Öffnen der Drehbrücke über den westlichen Bahnhofskanal bis auf weiteres zu erheben ist.
Hierarchie Adreßbuch der Stadt Harburg für 1904 Behörden u.a. Körp., amtl. Information: XI. Zusammenstellung von Bestimmungen und Vorschriften von lokalem und allgemeinem Interesse. Abschnitt: 24. Tarif, nach welchem die Abgabe für das Öffnen der Drehbrücke über den westlichen Bahnhofskanal bis auf weiteres zu erheben ist.
Seite II/44 - II/45
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Titel 25. Tarif, nach welchem die Abgabe für das Öffnen der Drehbrücke über den Kaufhauskanal zu Harburg (die sogen. Todtenbrücke) bis auf weiteres zu erheben ist.
Hierarchie Adreßbuch der Stadt Harburg für 1904 Behörden u.a. Körp., amtl. Information: XI. Zusammenstellung von Bestimmungen und Vorschriften von lokalem und allgemeinem Interesse. Abschnitt: 25. Tarif, nach welchem die Abgabe für das Öffnen der Drehbrücke über den Kaufhauskanal zu Harburg (die sogen. Todtenbrücke) bis auf weiteres zu erheben ist.
Seite II/45
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Titel 26. Tarif, nach welchem die Abgabe für die Benutzung der an den Kanalplätzen zu Harburg befindlichen Krähne bis auf weiteres zu erheben ist.
Hierarchie Adreßbuch der Stadt Harburg für 1904 Behörden u.a. Körp., amtl. Information: XI. Zusammenstellung von Bestimmungen und Vorschriften von lokalem und allgemeinem Interesse. Abschnitt: 26. Tarif, nach welchem die Abgabe für die Benutzung der an den Kanalplätzen zu Harburg befindlichen Krähne bis auf weiteres zu erheben ist.
Seite II/45
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Titel 27. Polizei-Verordnung, betr. die Benutzung des II. Kanalplatzes.
Hierarchie Adreßbuch der Stadt Harburg für 1904 Behörden u.a. Körp., amtl. Information: XI. Zusammenstellung von Bestimmungen und Vorschriften von lokalem und allgemeinem Interesse. Abschnitt: 27. Polizei-Verordnung, betr. die Benutzung des II. Kanalplatzes.
Seite II/45 - II/46

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