Abschnitt: Eilfter Abschnitt. Verzeichnis der commercirenden Gesellschaft, der Schifferalten und Taxateurs, der beeidigten Mäkler, der Everführer, der Jollenführer, der beeidigten Holzsetzer und der Korn- Kalf- und Kohlenmesser, wie auch der Steinzähler und Lootsen.